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Pflichtteilsansprüche

Der Streit unter Lebenden setzt sich häufig im Testament fort. Erbberechtigte Kinder oder nahe Verwandte werden enterbt. Die bevorzugten Erben weigern sich zudem häufig, Auskunft über die Höhe der Erbschaft zu geben, lassen den Nachlaß verschwinden oder haben insoweit „vorgesorgt“, daß sie bereits mit dem Erblasser zur praktischen Enterbung eines Kindes das Vermögen zu Lebzeiten übertragen bekommen haben (vorweggenommene Erbfolge), um Erbansprüche des Pflichtteilsberechtigten zu vermeiden. Es geht dann um Ansprüche auf Ergänzung des Pflichtteils (Pflichtteilsergänzungsansprüche). Dann gilt es für den Enterbten, überhaupt erst verschenkte Vermögenswerte zu recherchieren oder einen diesbezüglichen Auskunftsanspruch durchzusetzen. Dies ist rechtlich kompliziert, langwierig und vor allem teuer.

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