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Streit ums Erbe

Ein häufiger Fall der Prozeßfinanzierung entsteht im Erbfall. Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht nach dem Gesetz eine Erbengemeinschaft und diese führt oft zum Streit, wenn etwa einem Miterben von anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft Ansprüche vorenthalten werden. Oft wird gleich nach dem Erbfall komplett die Einsicht in das Nachlaßvermögen verweigert.
Dann muß der benachteiligte Miterbe durch Auskunfts- und Auszahlungsklage gerichtlich gegen die anderen vorgehen. Besteht die Erbschaft auch aus Immobilien, aus Möbeln, Porzellan oder Pkws, ist eine Erbauseinandersetzungsklage mit konkretem Nachlaßteilungsvorschlag zu erheben. Verfügt nun der betroffene Miterbe aktuell nur über ein begrenztes Einkommen oder eine begrenzte Liquidität, so soll ihm gleichwohl die Möglichkeit seiner effizienten Rechtsdurchsetzung verbleiben.

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