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Prozeßfinanzierung - Die Lücke im System

Die Segel streichen, weil der Gegner finanziell am längeren Hebel sitzt? Jetzt brauchen sich auch kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr vor einer juristischen Auseinandersetzung zu fürchten.

Zu seinem Recht kommen, kann teuer sein, so die IHK München (Magazin 11/2006). In Deutschland werden Tausende von Prozessen mit hohem Streitwert nicht geführt, weil der nötige finanzielle Hintergrund auf der Klägerseite nicht vorhanden ist. So setzen Mittelständler Ansprüche gegen zahlungsunwillige Auftraggeber nicht durch, weil das Finanzpolster fehlt. „Das alles könnte die Prozeßfinanzierung ändern, denn das ist die Rechtsschutzlösung für alle“, sagt Professor Hans-Peter Schwintowski, der die neu eingerichtete Forschungsstelle „Finanzierung von Gerichtsprozessen“ an der Berliner Humboldt-Universität leitet.

Die Finanzierer registrieren in letzter Zeit einen deutlichen Zuwachs an Anfragen. Nach einer Untersuchung der Forschungsstelle obsiegen vor deutschen Landgerichten 53 Prozent der Kläger – bei Beteiligung eines Prozeßfinanzierers schnellt die Quote auf 70 bis 80 Prozent hoch. Doch die Leistung, auf die es keinen Anspruch gibt, hat ihren Preis: Nach Abzug der Kosten bleiben 20 bis 30 Prozent der Summe, die der Beklagte herausrücken muß, bei der Gesellschaft hängen.

(…) Die Idee kommt aus den USA, wo die in Deutschland illegitime Erfolgsbeteiligung des Anwalts Usus ist. Die eigene Kasse zu schonen, ist für manches kleine und mittelgroße Unternehmen Anreiz, sich auf einen Prozeßfinanzierer zu stützen – aber auch für Konzerne. Der Prozeßfinanzierer ist so etwas wie der gute Geist des Verfahrens: Da er (im Unterschied zum Rechtsschutz) nicht verpflichtet ist, das juristische Scharmützel zu kreditieren, wird er in die Sache nur eintreten, wenn er realistische Chancen für den Erfolg sieht. Und auch alles Erdenkliche tun, damit seine und seines Mandanten Angelegenheit obsiegt. (…)

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