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Fragen & Antworten

• Welche Rechtsstreitigkeiten finanzieren Sie?
• Mindeststreitwert?
• Finanzieren Sie auch Firmen?
• Was muß ich tun?
• Muß ich gleich etwas unterschreiben?
• Wie schnell kommen Sie auf mich zu?
• Brauche ich einen Rechtsanwalt?
• Was muß ich bezahlen?
• Wie geht es weiter zum Gerichtsverfahren?
• Muß ich Vergleiche akzeptieren?
• Was sagen wir meinem Gegner?
• Wie hoch ist Ihre Beteiligungsquote?
• Ich werde verklagt – was nun?

Welche Rechtsstreitigkeiten finanzieren Sie?
Wir finanzieren Ihre Ansprüche aus nahezu allen
Rechtsgebieten:

Vertragsrecht (Kauf-, Werk-, Miet-, Darlehensverträge etc.)
Ehescheidung (Zugewinn, Unterhalt)
Baurecht
Arbeitsrecht
Kapitalanlagerecht
Handels- und Gesellschaftsrecht, GmbH- und Aktienrecht
Inkasso
Schadensrecht (Körperverletzung, Unfälle)
Arzt- und Medizinrecht
Insolvenzrecht
u.v.m.

Der Streitwert sollte zwischen 15.000 € und 500.000 € betragen. Voraussetzung sind von uns zu prüfende, gute Prozeßaussichten und die Zahlungsfähigkeit des Gegners.

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Mindeststreitwert?

Der Streitwert sollte zwischen 15.000 € und 500.000 € betragen.

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Finanzieren Sie auch Firmen?
Selbstverständlich. Haben Sie des öfteren Forderungen durchzusetzen, schließen wir gerne auch einen Großkundenvertrag. Ihr Vorteil: Günstige Konditionen, keine Bindung von Working-Capital, keine Passivierung von Prozeßkosten in Ihrer Bilanz, keine Hinweispflicht im Anhang zum Jahresabschluß.
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Was muß ich tun?
Sie sollten uns vorab eine schriftliche Schilderung Ihres Falles geben. Danach melden wir uns bei Ihnen und werden Sie bitten, uns Kopien aller wichtigen Unterlagen zuzusenden. Das sind beispielsweise Verträge und Vereinbarungen, Adressen von Zeugen, Ihr bisheriger Briefwechsel mit dem Gegner. Sie brauchen dazu keinen Rechtsanwalt zu beauftragen. Zu Ihrer Erleichterung stellen wir Ihnen standardisierte Fragebögen zur Verfügung.
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Muß ich gleich etwas unterschreiben?
Nein. Sie verpflichten sich mit Ihrer Anfrage bei uns zu gar nichts. Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
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Wie schnell kommen Sie auf mich zu?
Eine Reaktion von uns erhalten Sie nach Einsendung Ihres Falles umgehend. Wir geben Ihnen eine grobe Abschätzung und bitten Sie dann um bestimmte Unterlagen. Danach hängt es von Ihnen ab, uns alle Unterlagen schnellstmöglich zuzusenden. Wir prüfen diese sofort und geben Ihnen eine Zusage oder Absage. Je nach Schwierigkeit des Falles dauert das einige Tage oder auch eine Woche.
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Brauche ich einen Rechtsanwalt?
Nein. Sparen Sie sich die Kosten des Anwalts. „Mit Anwaltskosten ist jetzt Schluß, klagen Sie mit IBIKUS“. Wir beschäftigen ein Team hochqualifizierter Juristen, Kaufleute, Ärzte, Verwaltungsfachleute und Bankiers, die die Erfolgsaussichten Ihres Falles stets nach dem Vier-Augen-Prinzip prüfen. Für Sie ist das alles kostenlos.
Mit unserer Finanzierungszusage empfehlen wir Ihnen für die Durchsetzung Ihres Falles einen spezialisierten Anwalt möglichst in Ihrer Nähe, dessen Gebühren dann auf unsere Rechnung gehen.
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Was muß ich bezahlen?
Nichts. Unsere Prüfung erfolgt ausschließlich in unserem Interesse und ist für Sie kostenlos. Bei einer Ablehnung durch uns teilen wir Ihnen ebenfalls kostenlos den Grund hierfür mit. Dann wissen Sie auf jeden Fall, wo das Problem Ihres Falles liegt. Übernehmen wir Ihren Fall, beteiligen Sie uns nur an Ihrem Erfolg: „Ihr Erfolg ist unser Gewinn“.
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Wie geht es weiter zum Gerichtsverfahren?
Wir erteilen Ihnen eine Finanzierungszusage und schicken Ihnen einen schriftlichen Vertrag zu, der unser Verhältnis regelt, auch unsere Beteiligungsquote an einem Sieg. Sind Sie einverstanden, dann geben wir Ihre Unterlagen an eine für den Fall geeignete, hochspezialisierte Anwaltskanzlei zur weiteren Bearbeitung und zur Führung eines eventuell nötigen Prozesses weiter. Die künftige Korrespondenz mit Ihnen, mit dem Gegner und mit dem Gericht erfolgt dann durch diese Anwälte. Alle Kosten der Anwälte und des Gerichts zahlen natürlich wir.
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Muß ich Vergleiche akzeptieren?
Nein. Sie wie wir wollen natürlich immer das beste Ergebnis aus Ihrem Fall herausholen. Dennoch sind Vergleiche manchmal sinnvoll und werden auch von den Gerichten angeregt. Deshalb gilt: Keiner muß einen Vergleich akzeptieren. Allerdings hat der jeweils andere dann ein Kündigungsrecht und muß so gestellt werden, als sei der Vergleich doch geschlossen worden.
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Was sagen wir meinem Gegner?
Grundsätzlich nichts über die Prozeßfinanzierung. Das geht ihn nichts an.
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Wie hoch ist Ihre Beteiligungsquote?
Wir bekommen im Regelfall 30% des erstrittenen Betrags (nach Abzug eventueller Verfahrenskosten). Je nach Fall können wir eine andere Quote im voraus verhandeln, etwa gegen eine Selbstbeteiligung Ihrerseits an den Kosten. Wichtig für Sie ist: es gibt keine bösen Überraschungen. Im Prozeßfinanzierungsvertrag wird unsere Beteiligungsquote immer im voraus festgelegt. Geht die Klage trotz guter Vorbereitung ausnahmsweise verloren, schulden Sie uns definitiv nichts. Sie werfen also niemals gutes Geld schlechtem hinterher.
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Ich werde verklagt – was nun?
Wir dürfen nur Aktivprozesse finanzieren, wenn Sie also Ansprüche gegen andere haben. Das verlangt die Bankenaufsicht, das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Vielleicht läßt sich die Klage aber umdrehen und Sie haben Gegenansprüche in übersteigender Höhe? Zumindest können wir aber den Kontakt zu unseren Anwälten herstellen, frei nach unserem Motto: Wenn nichts mehr geht – a bisserl ’was geht allweil noch.
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