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Mit Anwaltskosten ist jetzt Schluß – klagen Sie mit IBIKUS

Allzuoft hat derjenige, der berechtigte Ansprüche gegen einen Dritten erhebt, das Nachsehen. Der Anspruchsgegner lehnt die Forderung pauschal ab oder macht willkürliche Gegenrechnungen auf. Drohende Anwalts- und Gerichtskosten, gerade bei einem hohen Streitwert, verunsichern den Kläger. Häufig scheut er den meist langwierigen und kostenintensiven Prozeß und setzt seine berechtigten Ansprüche nicht durch. Da der Erfolg eines Gerichtsverfahrens trotz eigentlich eindeutiger Sachlage nicht garantiert ist, droht dem Kläger immer, alle Anwalts- und Gerichtskosten zahlen – und nach mehreren immer teureren Instanzen seine Forderung letztlich doch abschreiben zu müssen. Niemand will gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen. Diese Angst nutzen viele Gegner aus, und mancher, der im Recht ist, verzichtet lieber auf seine Forderung.

Rechtsschutzversicherungen verweisen oft auf ausgeschlossene Risiken und kündigen bei mehrfacher Inanspruchnahme schlicht den Vertrag. Staatliche Prozeßkostenhilfe steht nur Mittellosen zur Verfügung, oft nur als Darlehen, und geht der Prozeß verloren, deckt sie die Kosten der Gegenseite sowieso nicht ab.

Anwälte bieten keine Hilfe. Sie sind auf die gesetzlichen Gebühren verpflichtet, verlangen Vorschüsse und dürfen schon gar kein Erfolgshonorar nehmen. Eine Erfolgsgarantie geben sie natürlich auch nicht. Und so weiß niemand im voraus, wie teuer ein Prozeß wirklich wird, zumal wenn dann noch Sachverständige notwendig werden.

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